Man stelle sich vor, dass jemand sich öffentlich weigert eine längst fällige Notfall-Hilfe zu leisten, oder die obersten Regeln der Bundesverfassung zu verletzen, nein sogar vorsätzlich mit der Absicht der kriminellen Bereicherung...
Was würden Sie damit machen?
Rundschau Mittwoch 29.05.2019 / Ab Minute 23:30 der Beitrag über 5G Funknetz
Ohne Elektrosmog, Sendemasten und Schä-digung der Gesundheit seit 20 Jahren mög-lich. Bund und Industrie hält das absichtlich unter dem Tisch.
Man kann damit kaum Kohle verdienen.
Das ist für mich vorsätzlich kriminell!
Das stand gestern (05.05.2019) in den Zeitungen - abgeschrieben natürlich - MainStream !!!
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23423580
Wegen Bedenken vor der Wirkung der 5G-Strahlen haben verschiedene Kantone Moratorien verhängt. Jetzt pfeift sie der Bund zurück.
Mehrere Kantone und Gemeinden wollen den Ausbau des 5G-Netzes stoppen. Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben bereits Moratorien verhängt, in anderen Kantonen wie Bern, St. Gallen und Schwyz
haben Politiker ähnlich lautende Vorstösse eingereicht. Nun interveniert der Bund.
Wie die «Sonntagszeitung» berichtet, hält das Bundesamt für
Kommunikation (Bakom) die Moratorien für rechtswidrig. Das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung würden dem Bund eine «umfassende
Rechtssetzungskompetenz» zugestehen, so eine Sprecherin. «Es bleibt kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen.» Ein Erlass solcher wäre «kompetenzwidrig».
«Ausbau geht zu schnell»
Andreas Stöckli, Rechtsprofessor an der Universität Fribourg, präzisiert: «Kantone und Gemeinden können den Bau einzelner Antennen durch eigene bau- und planungsrechtliche Vorschriften nur
eingeschränkt, etwa unter dem Gesichtspunkt des Ortsbildschutzes, verhindern.»
Bertrand Buchs, CVP-Parlamentarier in Genf und Initiant des 5G-Moratoriums räumt ein, dass das Moratorium einer Klage wohl nicht standhalten würde. Trotzdem sagt er gegenüber der
«Sonntagszeitung»: «Der 5G-Ausbau verläuft zu schnell. Es ist wichtig, dass wir das in Genf diskutieren. Und ich hoffe, dass die Diskussion bald auch im Schweizer Parlament geführt
wird.»
Hier stehen die Antennen
Mitte letzter Woche hatte schon Swisscom-Chef Urs Schaeppi die Moratorien kritisiert. Mit der Auktion der 5G-Frequenzen hatte der Bund 380 Millionen Franken eingenommen, alleine die Swisscom
hatte 196 Millionen Franken bezahlt. Mit der Konzessionsvergabe sei ein Versorgungsauftrag verbunden, sagte Schaeppi. Moratorien würden gegen Bundesrecht verstossen.
Zurzeit sind laut dem Bakom 350 Antennenstandorte mit 5G aktiv. Ob sie neben einer 5G-Antenne wohnen, erfahren Sie hier. (20M)
Grundsätzlich ist zwar die Rede davon, dass krankmachender Einfluss von Funkantennen aus geht, aber die Lobbyisten und die Politik spuren alle auf den Schienen der Wirtschaft.
Solange der politische Wille des Volkes nicht klar bekundet wird durch Demos, durch Einsprachen, durch Referendums oder Initiativen, werden sich Behörden, Betreiber, Wirtschaftsverbände noch Lobbys einen Deut scheren um gewisse Einzelbefinden.
Schnellst mögliche Veränderungen gehen ausschliesslich mit Petitionen von direkt betroffenen An- und Einwohnern an die Gemeinde-Verwaltung vielleicht Kantons-Verwaltung, welche die Standorte freigegeben hat (Verkauft mit Gewinn auf Kosten der Gesundheit). Gehe zur PETITION, Gehe zur Webseite der Petition
Wenn die Gemeinderäte mit 50, 100 oder mehr Einsprachen bedacht werden, wird sich wohl etwas bewegen müssen. Die Anzahl der notwendigen Unterschriften aus der Gemeinde wird in den Verordnungen der jeweiligen Gemeinde zu erkennen sein, sonst ein Telefon auf die Gemeindeverwaltung.
In der Bundesverfassung steht bereits in der Präambel:
Bereits dieses ist in Bezug auf 5G-Technologie und die Volks-Gesundheit reine Willkür und spottet jeder Ethik.
BV Art. 41
1 Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass:
BV Art. 118 Schutz der Gesundheit
BV Art. 118ᵇ⁵⁸ Forschung am Menschen
Es ist müssig, weiter über die Verletzungen der Bundesverfassung zu lamentieren.
Wenn ich Dir einen Zahn rausschlage, ist das klare Körperverletzung und wird geahndet, verurteilt und Strafe vollzogen. Was soll bei solch massiver Gesundheits-Schädigung mit dem Verursacher geschehen?
Schauen wir uns doch einmal den Tatbestand der »Körperverletzung« in den verschiedensten Situationen genauer an:
Körperverletzung: StGB 122 ff
Der Betrieb eines Funknetzes wie 2G, 3G, 4G, 5, verstösst gleich gegen alle Varianten
Einfache Körperverletzung als Angriff auf die körperliche Integrität
überschreitet den objektiven Tatbestand der Körperverletzung als Angriff auf die körperliche Integrität über das gesellschaftlich geduldete Mass und überschreitet die Grenze, sodass gesundheitsschädigend beurteilt werden kann = schwere Körperverletzung.
überschreitet den subjektiven Tatbestand mit Wissen und Wille, also vorsätzlich (man setzt die Technologie ein, weil man ja gerade um deren Gefährlichkeit weiss, sie aber verdunkelt)
Nun zur Erfüllung als Offizial-Delikt, weil wiederholt, sogar dauernd (24std und 365 Tage), unter Obhut (weil Bundesverfassung den Schutz der Integrität der Menschen garantiert), Wehrlos, weil man sich nicht dagegen wehren kann, (alle Bedingungen sind erfüllt!)
Dabei werden noch zusätzlich Abgrenzungen erwähnt, wenn Gesundheitsschädigung erfolgt, also Strafmass-Erhöhung.
Drohung und Nötigung Art. StGB 180 - 182
Drohung oder Nötigung etwas zu tun oder zu unterlassen ist eine Freiheitsberaubung oder Einschränkung der Handlungsfreiheit. Wenn man krankgemacht wird, schränkt sich die Freiheit und die Handlungsfähigkeit ein.
Schrecken der Bevölkerung Art. 258 StGB
Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ebenso gilt das mehrfache absichtliche Verschweigen einer Gefahr noch verstärkt mit Profitschlagung aus dem Verbrechen.
Entsprechend beteiligen sich alle Institutionen, von der Entwicklung, Gesetzgebung, Gesundheitsprüfung, Zulassung, Vermarktung, Bewerbung, Verkauf, Service und Unterhalt, wie Inkasso der Beihilfe zu oben genannten Verbrechen.
»Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus« oder mit andern Worten der Polit-, Justiz- und Wirtschafts-Filz haben bis anhin noch keine wegweisenden Urteile gesprochen, auf welche man sich berufen könnte. Beispiele in Prozessen gegen Pharma oder Schulmedizin wegen Impfschäden. Der etablierte und indoctrinierte und ethisch sehr fragwürdige Status-Quo der genannten Lebensbereiche sind dermassen verankert und werden erpressbar gefügig gemacht, dass kaum nach Recht sondern nur nach Willkür ge- und verurteilt wird.
Das ist unsere heile Welt.
Wenn wir die Kantons-Verfassung ansehen, erfahren wir beispielsweise unter:
Art. 7 Rechtsstaatlichkeit, Treu und Glauben
Dieses sind drei Aussagen, Pflichten, Tatsachen, Garantien und Rechtsinteressen, welche der Ethik Hohn spotten. Was kann noch Recht mit Treu und Glauben sein, bei derartigen Verbrechen gegen die Gesundheit der Bevölkerung, .
Nun hiesse es also einen legitimierten Rechtsverdreher zu finden, der genau diese Gesetze und Verbrechen ins richtige Licht und Verhältnismässigkeit rückt und bei der Öffentlichkeit um Unterstützung nachfragt, sodass eine Volksmehrheit sich bilden kann.
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